Gemeinderatssitzung vom 14.07.2020

Sitzungssaal

Tempo 30- Zonen in den Wohnbaugebieten

Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Salching: (st) Zur Gemeinderatssitzung am letzten Dienstag konnte Bürgermeister Alfons Neumeier auch wieder einige interessierte Bürger begrüßen. Umfangreichste Tagesordnungspunkte waren die Themenbereiche Anordnung von Tempo 30-Zonen in den Wohnbaugebieten und die Bewirtschaftung der ökologischen Ausgleichsflächen. Abzuhandeln waren aber auch Bauanträge und eine Auftragsvergabe zur Rattenbekämpfung.

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Carport im Baugebiet „Mattinger Weg BA I“ wurden vom Bauherrn verschiedene Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Baugrenzenüberschreitung, geringere Dachneigung, Überschreitung Grundflächenzahl) beantragt. Da in diesem Baugebiet in der Vergangenheit bereits analoge Befreiungen erteilt wurden, konnte diesen auch hier zugestimmt werden. In der lebhaften Diskussion zu diesem Thema wurde deutlich festgestellt, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes grundsätzlich einzuhalten sind und daher Befreiungen in bestehenden Bebauungsplangebieten maximal in dem Maße erteilt werden, wie analoge Befreiungen in der Vergangenheit bereits erteilt wurden. In den neuen Bebauungsplangebieten wurde vom Gemeinderat bereits festgelegt, dass hier keine Befreiungen mehr erteilt werden. Weitere Bauanträge wurden für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses an der Grundäckerstraße und für den Neubau eines Wohnhauses in der Carl-Laux-Straße eingereicht. Diese beiden Vorhaben wurden im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht bzw. auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt Straubing-Bogen zur Genehmigung weitergeleitet. Der Gemeinderat nahm hier Kenntnis von den Vorhaben.

Tempo 30-Zonen

In der Gemeinde Salching wurden bereits in den letzten Jahren in einzelnen Siedlungsgebieten Tempo 30-Zonen angeordnet. In der Juni-Sitzung wurde der Antrag gestellt, dass in den Siedlungsgebieten, in denen noch keine Tempo 30-Zonen eingerichtet sind, diese anzupassen. Von der Verwaltung wurden daraufhin entsprechende Vorschläge ausgearbeitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Dies betrifft die Wohnbaugebiete im Ortsteil Salching im Bereich Lindenstraße – Birkenstraße, Ringstraße, Rosengasse, Carl-Laux-Straße, Mühlenweg und im Ortsteil Oberpiebing die Bereiche Max-Peinkofer-Straße, Hans-Carossa-Straße, Josef-Schlicht-Straße, Adalbert-Stifter-Straße, Niederpiebinger Straße, Niederpiebing, Gottschalkenstraße, Emmeramweg, Otmarweg, Ramwoldweg, Taginoweg, Wolfgangstraße; Am Reitplatz sowie das Wohngebiet Kirchbreite. Nach Kenntnisnahme und ausführlicher Abwägung wurden für alle diese Bereiche Tempo 30-Zonen angeordnet. Für weitere Ortsstraßen, sofern es sich nicht um Kreisstraßen handelt, sollen von der Verwaltung für die nächste Sitzung ebenfalls Vorschläge für Tempo 30-Zonen ausgearbeitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Hierbei handelt es sich vor allem um Durchfahrtsstraßen, auch in den kleineren Ortsteilen.

Im Bereich des Ortsteils Piering wurde eine Verkehrsschau in Bezug auf die Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Ausfahrt in die Kreisstraße SR 23 durchgeführt. Der Gemeinderat wurde nun darüber informiert, dass der Aufstellung eines Spiegels nicht zugestimmt wird.

Verkehrsübungsplatz

Bisher wird von der Grundschule Salching der Verkehrsübungsplatz der Grundschule St. Peter in Straubing genutzt. Da dieser aber von vielen Schulen und auch als Pausenhof genutzt wird, ist die Nutzung durch die Salchinger Schule nur sehr eingeschränkt möglich. Aus diesem Grund wurde Kontakt mit der Stadt Geiselhöring aufgenommen, die ebenfalls eine entsprechende Anlage vorhält. Der zukünftigen Nutzung des Bewegungsparks Geiselhöring wurde zugestimmt, eine entsprechende Vereinbarung kann abgeschlossen werden.

Für den Haushalt 2020 wurde vom Landratsamt mittlerweile die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. Im Haushaltsplan ist auch eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,65 Mio. Euro enthalten. Von der Kommunalaufsicht wurde daher eindringlich auf die Rangfolge der Einnahmebeschaffung gemäß Artikel 62 der Gemeindeordnung hingewiesen. Demnach sind vor einer Kreditaufnahme erst alle anderen vorrangigen Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Darunter fallen die Erhöhung von Nutzungsgebühren (z.B. Kanalgebühren, Kindergartengebühren etc.) und die Erhöhung des Hebesatzes für Steuern (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer usw.). Hingewiesen wurde auch darauf, dass freiwillige Leistungen der Gemeinde auf ein Mindestmaß zu reduzieren sind.

Im Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Sonstiges informierte Bürgermeister Alfons Neumeier das Gremium über die Anschaffung von Laptops für die Grundschule, die im Rahmen einer Fördermaßnahme beschafft wurden. Vor Kurzem fand eine Beteiligtenversammlung der ILE-Gäuboden in Salching statt. Hier wurden aufgrund der Corona-Pandemie alle ILE-Sportveranstaltungen, die für das Jahr 2020 geplant wurden, abgesagt. Die Gemeinde Salching nimmt mit dem Ortsteil Salching am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ teil. Die Begehung der Kommission im Rahmen des Kreisentscheides findet am 11. September um 15 Uhr statt. Der Gemeinde werden wieder vermehrt Beschwerden über Hundekot auf Gehwegen und freilaufende Hunde vorgebracht. Es wurde ausdrücklich an alle Hundebesitzer appelliert, die in der Verordnung über das Halten von Hunden aufgeführten Regelungen einzuhalten. Diese Verordnung ist auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht (www.salching.de/oeffentliche-sicherheit-und-ordnung-1). Beschwerden häufen sich auch hinsichtlich der Straßenreinigungspflicht. Gemäß der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen (darunter fallen auch Feldwege) dürfen diese nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar verunreinigt werden. Die Verordnung ist ebenfalls auf der Webseite der Gemeinde einsehbar.

Jeden Dienstag von 17 bis 18 Uhr wird eine Bürgermeistersprechstunde im Bürgerhaus angeboten (möglichst mit Voranmeldung). Der archäologische Ausstellungsraum ist in diesem Zeitraum geöffnet.

Ökologische Ausgleichsflächen

In der Gemeinde sind immer mehr ökologische Ausgleichsflächen zu unterhalten und zu pflegen. Um die Pflege auch fachlich richtig gemäß den Pflegeanweisungen auszuführen, wurde hier der Auftrag für die zukünftige Pflegeabwicklung an den Landschaftspflegeverband Straubing-Bogen übertragen. Im umfangreichen Kanalsystem der Gemeinde wird immer wieder das Vorkommen von Ratten festgestellt. Um die Vermehrung und ein Übergreifen der Schädlinge auf Privatgrundstücke zu verhindern, wurde eine fachlich geeignete Schädlingsbekämpfungsfirma mit der Rattenbekämpfung beauftragt.