In der Gemeinde gehen derzeit mehrere Anträge von Bürgerinnen und Bürgern ein, die Straßenbäume betreffen.
Diese verursachen Schäden durch ihr Wurzelwachstum, werfen Samen und Laub ab und verursachen damit Schmutz und teilweise Gefahrensituationen. Weitere Meldungen betreffen Laub auf Dächern und Dachrinnen sowie die Verschattung der anliegenden Anwesen und PV-Anlagen. Zu erwähnen sei hier, dass das Wachstum gesunder Bäume im Allgemeinen keine Rechtsansprüche wie Schadensersatzansprüche auslöst.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Gemeinde Bäume auf ihre Verkehrssicherungspflicht prüft und bei Bedarf auch entsprechende Maßnahmen durchführt. Schäden an Gehwegen, Randsteinen und Kanälen (auf öffentlichem Grund) werden bei Gefährdungssituationen von der Gemeinde saniert. Ein rein kosmetischer Pflegezuschnitt ist nur von Oktober bis Februar möglich (§ 39 BNatSchG), um Nist- und Lebensräume von Brutvögeln und anderen Tieren zu schützen und zu bewahren.
Die Pflicht zur Pflanzung von Bäumen ergibt sich unter anderem aus den Bebauungs- und Grünordnungsplänen der Gemeinde welche u.a. unter Beteiligung der Naturschutzbehörde aufgestellt werden. Diese stellen als Satzung eine gemeindliche Rechtsnorm dar, die zwingend zu beachten ist. Unter Beachtung der ökologischen Ausgleichsfunktion von Begrünungsmaßnahmen in Bezug auf diese Satzung kann grundsätzlich einem Austausch, Ersatzpflanzung oder Fällung von Bäumen nicht zugestimmt werden. Insgesamt sind aus städtebaulicher Sicht in Bezug auf den Klimawandel der Erhalt sowie die Pflanzung von Bäumen in allen bebauten Bereichen sicherzustellen.
Vor allem in Städten aber auch in den Gemeinden macht sich die hohe Wärmespeicherfähigkeit von Beton und Asphalt auf den Straßen bemerkbar. Hier haben Bäume einen überaus positiven Effekt und fungieren dank ihrer Blattoberfläche als Schattenspender, Luftfilter und mindern zudem die Lärmbelastung.
Auch eine Nachpflanzung ist immer als zweitrangig anzusehen, da die Bäume den gewünschten Ausgleichseffekt hinsichtlich der ökologischen Wertigkeit erst aufgrund ihres Alters entfalten. Würden hier Ersatzpflanzungen vorgenommen werden, würden wieder etwa 20 Jahre vergehen, bis diese Wertigkeit erreicht wird.
Abgesehen von der rechtlichen Situation zeigen Studien, dass sich eine gesunde Flora positiv auf die Gesundheit auswirkt. Da die positiven Effekte für die Allgemeinheit überwiegen, sollten wir uns ein toleranteres Bewusstsein schaffen denn:
„Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht“. Ganz im Sinne von Marie von Ebner-Eschenbach sollten wir uns ein toleranteres Bewusstsein für die Einzigartigkeit der Natur schaffen!