Anpassung der Hebesätze
Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Alfons Neumeier fand am letzten Montag (16.10.2022) die Gemeinderatssitzung der Gemeinde Salching statt. Zu entscheiden war gemäß der Tagesordnung unter anderem über die Anpassung der gemeindlichen Hebesätze aufgrund der Grundsteuerreform. Der Bürgermeister informierte auch über verschiedene gemeindliche Belange.
Zunächst wurde dem Gemeinderat ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Mattinger Weg BA II + III“ vorgelegt. Dies wurde zur Kenntnis genommen, den Abweichungen zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Grundsteuerreform: Änderung der Hebesätze
Aufgrund der Grundsteuerreform muss für das Haushaltsjahr 2025 der Grundsteuerhebesatz aller Gemeinden angepasst werden. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt mehrstufig; im ersten Schritt wird durch Abgabe einer Grundsteuererklärung beim Finanzamt durch dieses ein Messbetrag ermittelt. Hierfür erhalten die Grundstückseigentümer einen Messbetragsbescheid vom Finanzamt. Diese Messbetragswerte werden in einem zweiten Schritt seitens der Gemeinde mit ihrem individuellen Hebesatz multipliziert. Die Hebesätze der Gemeinde Salching wurden für 2025 auf 350% bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliches Grundvermögen) und auf 290% bei der Grundsteuer B (Sonstiges Grundvermögen) festgesetzt. Daraus kann nun die künftige Grundsteuerschuld berechnet und die Grundsteuerbescheide erstellt werden.
Toiletten am Friedhof Salching
Im Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Sonstiges“ informierte Bürgermeister Alfons Neumeier darüber, dass an der Toilette am Friedhof Salching ein Zeitschloss angebracht wurde. Geöffnet ist von 8 Uhr bis 20 Uhr.
Gründung eines Musikvereins
Ein Bürger aus Salching hat der Gemeinde mitgeteilt, dass er gerne einen Musikverein gründen möchte. Hierfür sucht er Mitstreiter und Unterstützer zur Gründung und aktiven Mitgestaltung.
Sportlerehrung
Durch den Landkreis wird auch in diesem Jahr wieder eine Sportlerehrung durchgeführt. Durch die Vereine können hierzu die zu ehrenden an das Landratsamt gemeldet werden. Die Antragsfrist endet am 10.12.2024. Mehr Informationen sind auf der Gemeindehomepage hinterlegt.