Zustimmung zum Konzessionsvertrag
Geringe Resonanz für Umfrage zu Senioren- und Pflegebetreuung
In der letzten Gemeinderatssitzung am Montag (28.06.2021) waren u.a. die Themen Bauanträge, Zuschussanträge, Konzessionsvertrag und die Umfrageergebnisse zur Betreuung von Senioren und Pflegebedürftigen abzuhandeln. Bürgermeister Alfons Neumeier informierte den Gemeinderat auch wieder umfangreich über verschiedene gemeindliche Belange und Ereignisse.
Der Bauantrag für zwei Geschosswohnungsbauten im Baugebiet „Stadtfeld I“ wurde auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt zur Genehmigung weitergeleitet. Der Gemeinderat nahm hier Kenntnis von dem Vorhaben. Für einen untergeordneten Anbau an das bestehende Wohnhaus am Eichenweg wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf ein geplantes Flachdach erteilt. Für die Erweiterungsflächen im Industriegebiet „Straßäcker II“ wurden zwei Bauanträge vorgelegt. Hier waren Befreiungen wegen Baugrenzenüberschreitung für den Neubau einer Logistikhalle und eine Befreiung für die Errichtung der Zaunlinie außerhalb der privaten Grünstreifen für den Neubau einer Lagerhalle mit Büro- und Sozialtrakt erforderlich.
Der Burschenverein Matting beantragte einen Zuschuss zum Vereinsjubiläum. Das Fest „100 Jahre Tradition – Für uns ein Grund zu feiern!“ findet am 15. August statt. Aufgrund umfangreicher Covid-19 Regelungen entstehen dem Verein Mehrkosten, für die der Zuschuss beantragt wurde. Der Gemeinderat bezuschusst dieses Fest mit 1.500 Euro.
Umfrage Senioren und Pflege
Bürgermeister Alfons Neumeier erläuterte dem Gremium, dass von Seiten der Gemeinde mit Hilfe eines Flyers, der einen Fragebogen enthielt, eine Umfrage zur Betreuung von Senioren und Pflegebedürftigen durchgeführt wurde. Die Flyer wurden an alle Haushalte verteilt, 27 Fragebögen wurden zurückgesandt. Als Ergebnis stellte der Bürgermeister fest, dass bei fast allen Rückmeldungen im Alter ein Wohnen in der Gemeinde bzw. im unmittelbaren Umfeld im Vordergrund steht. Der konkrete Bedarf für betreute Wohneinheiten, einen ambulanten Pflegedienst, ambulante Tagespflege und für ambulante Senioren-Wohngemeinschaften wurde nur von einigen wenigen Rückmeldungen festgestellt. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt ausführlich zur Kenntnis. Aufgrund der geringen Rücklaufquote des Fragebogens zum Flyer „Betreuung von Senioren und Pflegebedürftigen in der Gemeinde Salching“ wird derzeit kein zwingender Handlungsbedarf seitens der Gemeinde gesehen. Gleichwohl soll das Thema weiter auf der Zukunftsagenda der Gemeinde stehen und die Entwicklung weiter beobachtet werden. In einem ersten Schritt soll zunächst das Thema ambulante Wohngemeinschaft thematisiert werden.
Der im März beschlossene Haushalt 2021 wurde mittlerweile vom Landratsamt Straubing-Bogen rechtsaufsichtlich genehmigt und auch entsprechend öffentlich bekanntgemacht. Vom Landratsamt wurde in der Genehmigung u.a. ausdrücklich auf eine Anpassung der Gebühren (Kanal, Friedhof, Kindertagesstätte etc.) hingewiesen.
Im Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Sonstiges informierte Bürgermeister Alfons Neumeier darüber, dass der Gartenbauverein „Gartenkauz“ den geplanten Baumlehrpfad um einen Naturlehrpfad erweitern möchte. Dieser würde durch die Kindergruppe gestaltet. Der Kreisjugendring veranstaltet derzeit eine Sammelaktion für alte Handys und Smartphones im Landkreis. Auch die Landjugend Salching-Oberpiebing beteiligt sich daran. Im Rahmen der Aktion sind in der Gemeindebücherei am Reichenederhof und im Bürgerhaus Sammelboxen aufgestellt. Wie bereits seit geraumer Zeit beschlossen, werden in der Gemeinde Salching ab August die Parkzonen sowie Falschparker durch die kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern kontrolliert und geahndet. Die Deutsche Telekom teilte mit, dass Ende Juni das UMTS Mobilfunknetz abgeschaltet und durch modernere Mobilfunkstandards (LTE und 5G) ersetzt wird.
Konzessionsvertrag Strom
Der bestehende Konzessionsvertrag mit den Stadtwerken Straubing aus dem Jahr 2011 endet vertragsgemäß Ende Juli dieses Jahres. Gemäß den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes wurde das Vertragsende von der Gemeinde durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger fristgerecht bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wurde beabsichtigt, einen neuen Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das Netz der allgemeinen Versorgung mit Strom mit einer Laufzeit von höchstens 20 Jahren abzuschließen. Interessenten konnten sich entsprechend bewerben. Abgeschlossen werden konnte nun dieser neue Konzessionsvertrag nach Prüfung der Angebote mit den Stadtwerken Straubing.