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In der Geschäftsstelle und Außenstelle der Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen gilt auch ab 4. April 2022 weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr notwendig.
Aufgrund der derzeit hohen Corona-Inzidenzzahlen macht die Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen von der Möglichkeit Gebrauch, im Rahmen des Hausrechts die Maskenpflicht vorerst weiterzuführen. Dies dient angesichts der hoch ansteckenden Omikron-Variante dem Schutz der Besucher/innen und Beschäftigten.